Antrag auf Unterrichtsbefreiung

In begründeten Ausnahmefällen kann Ihr Kind vom Unterricht befreit werden. Dies gilt zum Beispiel für Kuraufenthalte, Beerdigungen, Hochzeiten oder Taufen eines engen Familienangehörigen.

Um Ihr Kind vom Unterricht zu befreien, müssen Sie rechtzeitig einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung stellen. Die Schulleitung trifft unter Berücksichtigung der Umstände die Entscheidung über die Unterrichtsbefreiung.

Beachten Sie bitte, dass Reise- und Urlaubstermine dabei grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

 

Freistellungen für maximal einen Tag, die nicht direkt vor oder nach Feier- und Ferientagen oder Wochenenden liegen, genehmigt die Klassenleitung.